Statistisch gesehen wird jeder vierte Arbeitnehmer während des Erwerbslebens berufsunfähig. Auf Platz 1 der Ursachen liegen psychische Erkrankungen. Das ist grundsätzlich erst einmal ein erschreckender Fakt. Darunter gibt es Berufsgruppen, die eher gefährdet sind und wiederrum Berufsgruppen, die weniger gefährdet sind. Was in der Regel allerdings für alle gleich ist, die die Notwendigkeit einer Berufsunfähigkeitsversicherung erkannt und sich für den Abschluss eines Vertrages entschieden haben, ist die Definition der Berufsunfähigkeit und die Eigenschaften des Versicherungsvertrages als solches.
Die meisten Berufsunfähigkeitsversicherungen leisten, wenn man aus gesundheitlichen Gründen, z. B. Krankheit, Körperverletzung oder Pflegebedürftigkeit, den zuletzt ausgeübten Beruf für einen Zeitraum von voraussichtlich 6 Monaten zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Dabei ist es inzwischen unerheblich, ob man seit Vertragsabschluss den Beruf gewechselt hat. Es ist immer der Beruf versichert, den man aktuell ausübt. Eine abstrakte Verweisung, wie in der gesetzlichen Rentenversicherung bei der Erwerbsminderungsrente gibt es am Markt so gut wie nicht mehr. Abstrakte Verweisung bedeutet, dass der Versicherer die versicherte Person auf eine andere theoretisch zumutbare Tätigkeit verweisen kann, die sie trotz ihrer gesundheitlichen Einschränkungen noch ausüben könnte.
Zurück zur Definition der Berufsunfähigkeit. Bei einer 40 Stunden Arbeitswoche bedeutet das beispielsweise, wer aufgrund seines Gesundheitszustandes weniger als 20 Stunden arbeiten kann und das für einen Zeitraum von mindestens einem halben Jahr, gilt als berufsunfähig. In dem Fall muss der Versicherer die vereinbarte Leistung, meistens in Form einer Rentenzahlung erbringen.
Eine Berufsunfähigkeitsrente wird nicht lebenslang gezahlt.
Was uns als Berater in der täglichen Praxis leider immer wieder begegnet, ist der Umstand, dass beim Vertragscheck für mögliche Neukunden auffällt, dass bestehende Verträge mitunter kürzere Laufzeiten haben, als es eigentlich notwendig wäre. Zunächst einmal wird eine Berufsunfähigkeitsrente, sofern man einen Leistungsanspruch hat, nicht lebenslang gezahlt, wie die Unfallrente aus der privaten Unfallversicherung, sondern nur bis zum vereinbarten Vertragsablauf. Vertragsablauf ist der Termin zu dem der Vertrag, sowohl Beitragszahlung, als auch die Leistungserbringung des Versicherers, regulär endet.
Im besten Fall, sollte das das Datum sein, zu dem man ohnehin in Rente geht. Aktuell also für den durchschnittlichen Arbeitnehmer mit dem 67. Lebensjahr als Renteneintrittsalter. Viele Kunden, die anderweitig eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen haben, stellen jedoch mit Erstaunen fest, dass die Berufsunfähigkeitsversicherung nicht selten bereits mit dem 60. Lebensjahr endet. Wieso ist das so?
Mit steigendem Alter steigt auch das Risiko berufsunfähig zu werden. Statistisch gesehen ist es eher wahrscheinlich, dass man in den späten Jahren der Erwerbstätigkeit berufsunfähig wird, als mit 20 oder 30 Jahren. Wählt man also eine Vertragsdauer nur bis zum 60. Lebensjahr wird der Monatsbeitrag also überproportional günstiger. Dies wird von manchen Beratern potentiellen Kunden als Vorteil verkauft, nicht zuletzt aufgrund des günstigeren Zahlbeitrages. Wir raten von dieser Methodik ausdrücklich und entschieden ab.
Was, wenn Du betroffen bist?
Was passiert, wenn Du berufsunfähig wirst und die Zahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder privaten Altersvorsorge erst mit Mitte 60 erfolgt? Dann musst Du im schlimmsten Fall über einen Zeitraum von 5 oder sogar 7 Jahren schauen, wie Du über die Runden kommst. Du kannst Deinen Lebensstandard eventuell nicht mehr halten, Erspartes wird aufgebraucht. Träume, wie Reisen oder Anschaffungen, die Du Dir möglicherweise für diesen Lebensabschnitt vorgenommen hast, zerplatzen – und das auch aus finanziellen Gründen.
Deshalb empfehlen wir: Immer das für den Beruf maximal versicherbare Endalter wählen. Das liegt für die meisten aller Berufe bei 67. Es gibt Berufe, für die dies entweder aufgrund des hohen Risikos oder dem Umstand, dass diese sowieso früher in Rente oder Pension gehen nicht möglich ist. So zum Beispiel für Lehrkräfte, einige Beamte, Soldatinnen oder Soldaten. Hier ist meistens eine Absicherung von Seiten des Versicherers nur bis zum 62. oder 63. Lebensjahr möglich.
Eine Korrektur kostet bares Geld!
Kundinnen und Kunden, die von dieser Alterslücke erfahren, wünschen von uns häufig ein Alternativangebot, das bis zum 67. Geburtstag absichert. Hat man bereits einen Vertrag abgeschlossen kann das Endalter nämlich normalerweise nicht noch einmal nachträglich verändert werden. Beim Alternativvorschlag ist dann zu bedenken, dass der Beitrag für die Berufsunfähigkeitsversicherung auch vom Eintrittsalter abhängig ist. Umso später der Vertrag beantragt wird, desto höher wird der Beitrag. Zwischen dem Zeitpunkt, wo der ursprüngliche Vertrag abgeschlossen wurde und dem Zeitpunkt, wo der Umstand mit Endalter 60 auffällt, liegen allerdings häufig mehrere Jahre, weshalb ein Neuabschluss bei annähernd gleichen Rahmenbedingungen dann mit einem höheren Zahlbeitrag verbunden ist. Alleine durch das dann höhere Eintrittsalter. Zudem hat sich nicht selten der Gesundheitszustand der versicherten Person verschlechtert. Dadurch müssen möglicherweise Risikoausschlüsse oder Beitragszuschläge vereinbart beziehungsweise im schlimmsten Fall der Antrag sogar gänzlich abgelehnt werden.
Folglich sollte man direkt bei Vertragsabschluss darauf achten, dass die Vertragsparameter richtig gewählt sind. Nicht nur die Thematik Endalter bietet für potentielle Kunden Fallstricke, sondern auch das nicht korrekte Ausfüllen von Gesundheitsfragen bei Antragstellung oder das Nicht-Aufzeigen von steuerlich vorteilhaften Produktvarianten.
Hier ist eine Beratung durch einen Experten unerlässlich. Wir stehen mit Rat und Tat zur Seite – vertrauensvoll, fair und kompetent. Schreibe uns gerne oder stelle eine Anfrage, wir beißen nicht.

